Energetische Inspektionen Ihrer Klima-und Lüftungsanlagen nach EnEV

Die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert die periodische energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Kälteleistung über 12KW.

Die Inspektion umfasst die energetische Effizienz der Geräte- und Anlagenkomponenten durch Feststellung derer Wirkungsgrade und die Überprüfung der Anlagendimensionierung im Verhältnis zu Kühl-, Wärmebedarf und Nutzung.

Eine sachgerechte Instandhaltung erfüllt diese Verpflichtung nicht, sondern ist gemäß §11 der EnEV Voraussetzung für eine Energetische Inspektion von Klimaanlagen.

Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder nach Erneuerung wesentlicher Bauteile durch fachkundige Personen durchzuführen.

Reine Lüftungsanlagen sind ausdrücklich nicht von der EnEV betroffen. Der Energiebedarf für die Luftförderung und die Erwärmung der Außenluft ist jedoch im Normalfall höher als der Kälteenergiebedarf. Daher sind auch bei reinen Lüftungsanlagen große und wirtschaftlich attraktive Verbesserungspotenziale vorhanden.

Was wir für Sie tun können:

  • Durchführung von Energetischen Inspektion nach §12 EnEV
  • Komponentenbezogene Inspektion
  • Überprüfung der Anlagendimensionierung
  • Inspektionsbericht mit fachlichem Hinweis zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften der Anlage
  • Methodik und Inspektionsumfang gemäß DIN SPEC 15240

Wo sind wir für Sie tätig?

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